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Damit Ihre Kreditanfrage erfolgreich umgesetzt wird,
haben wir Ihnen einige wichtige
Informationen zusammengestellt. Ohne ein Minimum an Auskünften und Nachweisen
wird Ihr Kredit in der Regel nicht bewilligt.
Insofern können Sie sich an den folgenden Punkten orientieren und sind somit gewappnet,
wenn die Banken um entsprechende Angaben nachfragen.
Einkommensnachweise
Mit Einkommen ist das regelmäßige Einnahmen eines Haushalts gemeint.
Der Begriff schließt das verfügbare Einkommen,
was für Konsum bzw. Sparen genutzt werden kann ein.
Bei der Berechnung des "zur Verfügung stehenden Einkommens" werden die Kosten
des täglichen Lebens, sowie regelmässige Belastungen vom Einkommen abgezogen.
Der verbleibende Teil, abzüglich eines Sicherheitsabschlages,
kann zur Kredittilgung eingesetzt werden.
Das Einkommen, so wie es die Banken sehen, richtet sich nach dem
Einkommensteuerrecht, dass zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu
versteuerndem Einkommen unterscheidet.
Der Fiskus sagt: "Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte,
vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen."
Unterlagen, die Ihr Einkommen nachweisen, haben Sie in der Regel selbst.
Dazu gehören Zinsabrechnungen, Mieterkonten, Bilanzen, Kontoauszüge,
Rentenbescheinigungen und sonstige Einnahmen, die Sie erzielen.
Gehaltsnachweise
Sofern Sie nichtselbständig tätig sind, erhalten Sie über Ihren monatlichen Lohn oder Ihr
Gehalt eine Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Dieser Abrechungsbeleg ist die Grundanforderung jeder Bank bei Erwerbstätigen, die
angestellt sind.
Alle notwendigen Informationen, die die Bank
zur Beurteilung Ihrer Möglichkeiten zur Tilgung des Kredites benötigt,
kann sie daraus entnehmen.
An erster Stelle steht natürlich Ihr monatliches Gehalt!
Darüber hinaus ließt sie auch folgende Infos ab:
- Höhe Ihrer Sozialbelastungen (Renten- und Krankenversicherung)
- Ob Sie pflicht- oder privat krankenversichert sind
- Ihr Familienstand
- Kinder
- Ihr Geburtsdatum
Für Kredite die im Rahmen ihre wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen,
reichen der Bank i.d.R. diese Informationen.
Bürgschaften
Die Bürgschaft wird immer dann von der Bank eingefordert, wenn der Kredit eine Höhe erreicht,
die zusätzliche Sicherheiten notwendig machen, die jedoch bei Ihnen nicht vorliegen.
Dabei verlangen die Banken i.d.R. eine selbstschuldnerische Bürgschaft, d.h. dass
der Bürge auf das Recht der Einrede der Vorausklage verzichtet
(Mit anderen Worten: Der Bürge haftet in vollem Umfang für den Schuldner).
Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann die Bank sofort auf den Bürgen zugreifen.
So vermeidet die Bank ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges
Verfahren gegen den Schuldner.
Beachten Sie also, ob Sie wirklich von einer anderen Person eine Bürgschaft
nehmen möchten.
Die Bürgschaft bleibt solange bestehen, bis der Kredit vollständig
zurückbezahlt wird.
Bedenken Sie, dass wenn Sie auf einen Bürgen als Sicherheit zurückgreifen wollen,
er damit in vollem Umfang für Ihre Zahlungsunfähigkeit haftet!
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